Herzlich willkommen!
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache
über „Mehr Inklusion Bremen“ und diese Internet-Seite.
Die Informationen in Leichter Sprache haben 3 Teile:
1. Über „Mehr Inklusion Bremen“
2. Aufbau der Internet-Seite
3. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Der Text in Leichter Sprache ist von capito Berlin.
5 Personen mit Lernschwierigkeiten
haben den Text auf Verständlichkeit geprüft.
1. Über „Mehr Inklusion Bremen“
Inklusion bedeutet: Niemand wird ausgeschlossen.
Menschen mit und ohne Behinderungen
haben die gleichen Rechte und Möglichkeiten.
„Mehr Inklusion Bremen“ ist eine Aktion
vom Amt für Versorgung und Integration Bremen, kurz AVIB.
Das AVIB hat viele unterschiedliche Aufgaben-Bereiche.
Zum Beispiel stellt das AVIB fest:
Hat eine Person eine Behinderung?
Und welchen Grad der Behinderung hat die Person?
Die Aktion „Mehr Inklusion Bremen“ hat diese Ziele:
-
- das Bewusstsein für Inklusion stärken
- die Vorteile von Inklusion in der Arbeits-Welt betonen
- Unternehmen zu mehr Inklusion ermutigen
- Barrieren für Menschen mit Behinderungen beseitigen
- eine Gesellschaft mit Chancen-Gleichheit schaffen
Bremen soll ein Vorbild für Inklusion werden.
Dafür fördert das AVIB die Zusammenarbeit
von Unternehmen, Regierung und Öffentlichkeit.
Auf der Internet-Seite mehr-inklusion-bremen.de
finden Sie viele Informationen und Tipps
für mehr Inklusion in Bremen und Bremerhaven.
2. Aufbau der Internet-Seite
Ganz oben links sind immer diese 3 Zeichen:
Dort kommen Sie zu den Profil-Seiten der Aktion
auf Facebook, Instagram und LinkedIn.
LinkedIn ist ein soziales Netzwerk für berufliche Kontakte.
Die Profil-Seiten öffnen sich in einem neuen Browser-Tab.
Ganz oben in der Mitte sind immer diese 4 Haupt-Bereiche:
- Start
Dort kommen Sie zurück zur Start-Seite.
Sie verlassen dann den Leichte-Sprache-Bereich.
- Downloads
Dort finden Sie kostenfreie Informations-Materialen,
zum Beispiel über das Schwerbehinderten-Recht.
- Inklusionsbetriebe
Dort finden Sie Texte über Inklusions-Betriebe
aus Bremen und Bremerhaven
und Interviews mit Mitarbeitenden aus den Betrieben.
- Häufige Fragen
Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen,
zum Beispiel: Wie findet man einen Arbeits-Platz?
Die Inhalte der 4 Haupt-Bereiche sind
auf der Start-Seite untereinander angeordnet.
Über die 4 Schalt-Flächen ganz oben in der Mitte
können Sie die Haupt-Bereiche direkt ansteuern.
So müssen Sie nicht lange nach unten scrollen.
Ganz oben rechts sind immer diese Bereiche:
- Gebärdensprache
Dort finden Sie ein Video in Deutscher Gebärden-Sprache
über die Aktion „Mehr Inklusion Bremen“.
- Leichte Sprache
Dort geht es zum Leichte-Sprache-Bereich.
Hier lesen Sie gerade.
In der mobilen Ansicht, zum Beispiel auf dem Smartphone,
sieht die Internet-Seite ein bisschen anders aus.
Ganz oben links sind immer die Zeichen
für Facebook, Instagram und LinkedIn.
Ganz oben in der Mitte ist immer dieses Haupt-Menü:
Dort finden Sie die die Haupt-Bereiche,
Gebärden-Sprache und Leichte Sprache.
Damit endet der obere Teil der Internet-Seite.
Auf der Start-Seite folgt dann ein großes blaues Bild
mit einem Text über die Aktion „Mehr Inklusion Bremen“.
Unter dem Bild sind die Downloads.
Unter den Downloads stehen die 6 größten Vorteile
von Inklusion in der Arbeits-Welt.
Dann folgen Bilder von der Aktion „Mehr Inklusion Bremen“
mit Verlinkungen zu Facebook und Instagram.
Darunter sind die Texte über Inklusions-Betriebe
und Interviews mit Mitarbeitenden aus den Betrieben.
Weiter unten sind die Logos von diesen Unterstützungs-Stellen:
- Amt für Versorgung und Integration Bremen
- Agentur für Arbeit Bremen – Bremerhaven
- Jobcenter Bremen
- Jobcenter Bremerhaven
- Integrations-Fachdienst Bremen
- Integrations-Fachdienst Bremerhaven / Wesermünde
Beim Klick auf ein Logo öffnet sich die Internet-Seite
der Unterstützungs-Stelle in einem neuen Browser-Tab.
Unter den Logos stehen „Häufige Fragen“.
Beim Klick auf eine Frage oder das Plus links
erscheint die Antwort auf die Frage.
Ganz unten auf der Internet-Seite ist ein weißer Kasten.
Links in dem Kasten steht dieser Aktions-Spruch:
Wir schaffen mehr gemeinsam in Bremen
und Bremerhaven. Auf jeden Fall.
Rechts daneben sind nochmal die Haupt-Bereiche,
Gebärden-Sprache und Leichte Sprache.
Ganz rechts ist eine Verlinkung zu Instagram.
In der Mitte des Kastens sind immer dieser Bereiche:
- Impressum
Dort steht, wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.
Das ist das Amt für Versorgung und Integration Bremen.
- Datenschutzerklärung
Die Internet-Seite sammelt bestimmte Daten,
zum Beispiel über Ihren Internet-Browser.
Dort erfahren Sie, wie Ihre Daten verwendet werden.
- Cookie-Richtlinie (EU) [Kuckies]
Dort erfahren Sie, welche Cookies die Internet-Seite nutzt.
Und Sie können bestimmte Cookies ein- und ausschalten.
Cookies sind kleine Dateien, die Ihr Internet-Browser
für kurze Zeit oder dauerhaft speichert.
Cookies verbessern die Nutzung der Internet-Seite.
- Barrierefreiheitserklärung
Dort geht es um die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
dieser Internet-Seite für Menschen mit Behinderungen.
Mehr über die Barriere-Freiheit erfahren Sie in unten.
Seiten-Ansicht ändern
Sie können die Ansicht der Seite vergrößern.
Dafür drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „+“.
Wenn Sie die Ansicht der Seite verkleinern möchten,
dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „-“.
Wenn Sie zur normalen Ansicht zurück möchten,
dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „0“.
3. Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
- Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
- Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
- Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
- In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 361-5461
E-Mail: Mareke.Menzel@avib.bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.